Die Generalversammlung 2025 findet am 2. April, 18:30 Uhr, im Raum des Seeclubs Sempach statt (Olympiaweg, 6204 Sempach).
Julian Walss studierte an der Hochschule Luzern "Design Film Kunst". Er gibt uns einen Einblick in seine Bachelorarbeit, die sich mit dem Sempachersee befasst: "Eine etwas andere Annäherung an den Sempachersee".
Nach der GV wird ein Apéro offeriert.
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Aus Kosten- und Platzgründen wird auf das seit Langem servierte und geschätzte Fischessen verzichtet. Freuen Sie sich auf den reichhaltigen Apéro nach der GV!
Um eine Weiterverbreitung der invasiven Quaggamuschel auf noch nicht befallene Luzerner Seen zu verhindern, beschliesst der Regierungsrat ein Einwasserungsverbot für Schiffe in den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee.
Die Quaggamuschel wurde vor wenigen Jahren in der Schweiz entdeckt. Ist ein Gewässer einmal betroffen, gibt es bisher keine Massnahmen, um die Ausbreitung der invasiven Muschel zu stoppen. Sie hat negative Auswirkungen auf das Ökosystem eines Gewässers, verursacht hohe Schäden an Infrastrukturen und sorgt für Einbussen in der Fischerei. Nach heutigem Wissen gelten Schiffe, die in verschiedenen Gewässern eingewassert werden, als wichtigste Verbreiter der Quaggamuschel. Die Quaggamuschel wurde diesen Herbst in verschiedenen Teilen des Vierwaldstättersees bereits nachgewiesen. Dieselben Umwelt-DNA-Untersuchungen haben jedoch keine Nachweise für die Präsenz von Quaggamuscheln im Sempacher-, Baldegger- und Rotsee erbringen können. Aus diesem Grund beschliesst der Regierungsrat für diese drei Seen ein Einwasserungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung.
Das befristete Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee beruht auf dem Postulat P 214 Muff Sara und Mitunterzeichnenden über die Verschärfung der Schiffsreinigungspflicht. Der Vorstoss wurde in der diesjährigen Juni-Session erheblich erklärt.
Schiffe, die auf dem entsprechenden See zugelassen sind und zuvor nicht in einem anderen Gewässer verkehrten, dürfen weiterhin eingewassert werden. Vom Verbot ebenfalls ausgeschlossen sind Schiffe der Polizei, der Feuerwehr oder des Militärs sowie Schiffe, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Ebenfalls weiterhin erlaubt ist das Einwassern von Schiffen im Zusammenhang mit Ruderregatten und -trainings auf dem Rotsee. Für diese Ausnahmen gilt die bereits etablierte Reinigungspflicht. Für Sportgeräte wie Surf- oder Kitesurfbretter oder SUPs wird die Reinigung gemäss Weisungen dringend empfohlen.
Einzelmitglieder Fr. 25.-
Paare Fr. 50.-
Kollektivmitglieder/Firmen Fr. 150.-
Bezahlung unter Rubrik Spenden. Bemerkung «Jahresbeitrag».
Pro Sempachersee sucht Verstärkung für die Ressorts Exkursionen und Veranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Als neues Vorstandsmitglied prägst Du die Arbeit unseres Vereins künftig massgeblich mit. Ist dir unser See wichtig und interessierst Du dich für Natur und Umwelt, dann bist Du richtig bei uns.
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